Fördermittel für barrierefreie Bäder
Nutzen Sie staatliche Förderung für Ihre Badsanierung
Wenn Sie eine Badsanierung planen und dabei Wert auf Barrierefreiheit legen, können Sie verschiedene Fördermittel von KfW, Kranken- und Pflegekasse und aus länderspezifischen Förderprogrammen beantragen. Wir von Sanitär Heizung - Eren Güven aus Kirchheim unter Teck helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.
Wir beraten Sie individuell
Die Fördermöglichkeiten für eine Badsanierung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Als Handwerksbetrieb aus Kirchheim unter Teck wissen wir, welche Möglichkeiten für eine Förderung Sie in unserem Bundesland haben. Daher helfen wir Ihnen nicht nur bei der Beantragung einer Förderung durch KfW, Kranken- und Pflegekasse, sondern auch bei den länderspezifischen Förderprogrammen. Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, können Sie bei der KfW Fördermittel von bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen beantragen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in Ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachbetrieb wie Sanitär Heizung - Eren Güven durchgeführt werden.
Die Mindestanforderungen für eine Förderung
Raumänderungen
- Mindestgröße Bad: 1,80 m x 2,20 m
- Bewegungsfreiheit: Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
- Türen: nach außen zu öffnen oder Schiebetür - müssen von außen entriegelbar sein
Dusche/Badewanne
- Dusche: bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
- Bodenbelag: rutschfest oder rutschhemmend
- Badewanne: max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.
WC
- Waschbecken: min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen
- WC: Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar